家庭和個人自由事務案件裁判法改革方案評估報告提交
2009年9月1日生效的家庭和個人自由事務案件裁判改革(FGG改革)正在通過研究評估。經過多年的實踐改革是否達到立法者預先設定的目標,為期2年的實證法研究就是要調查這一問題。研究關注的中心是新修的有關家庭和個人自由事務裁判的法律(FamFG),FamFG法是為了替代過時且不完整的個人自由事務案件程序法(以前的FGG)和需要改革的家事程序法(以前的民事訴訟法第6卷—ZPO)的現代化法典。
在已經提交的結論報告中指出:立法者的目標是在近十年內在聯邦法層面實現最大和範圍最廣的程序法改革,這些目標專門指:
將不完整的個人事務案件裁判法整合成互相關聯的程序法規範;
根據法治原則進一步完善設計程序;
與其他程序法更好地協調配合;
法律組織形式更加便於應用,包括適用現代化的法典語言,並且
進一步避免和化解家事程序法中的衝突。
調查的基礎上廣泛的實踐調查問卷,包括司法認識和其他FamFG程序的實務人士,比如律師、公證人、程序輔助人和未成年人事務局的公務員。
評估由柏林InterVal公司與一個跨學科團隊實施,InterVal公司引入了他們的社會學評估經驗以及Bettina Heiderhoff 教授(明斯特大學)領導的法學和司法專家組成的研究小組加入。
計劃得到了司法部專家的支持,他們包括學者、協會代表和州司法行政部門和聯邦最高法院的代表。
FamFG法的目的是重新設置家事法庭的程序,通過修改內容、機構和語言使感興趣的外行人也能夠理解,以使法律更加實用和便利訴訟參與人。新法重要的修改如下:
為了使分居和離婚糾紛都互相關聯而引入「大家事法庭」
鼓勵通過訴訟和非訴訟的糾紛解決措施處理離婚事務
引入所謂的Cochemer模式使探視和監護法的案件更加便利
兒童和未成年人案件中利益代表人的新規定(FamFG第158條規定的程序輔助人)
有效執行法院許可的探視權和交付兒童決定
引入與訴訟主要爭議相獨立的臨時性保護措施
因此撤銷監護法庭,它的職責由家事法庭和新成立的照管法庭分擔,後者將負責照顧案件、撫養案件和其他與自由關聯的措施,包括照管法上的安置等職責。後者主要負責民法上成年人的監護事項。
Mit dem Forschungsvorhaben wurde die am 1. September 2009 in Kraft getretene Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reform) evaluiert. Ob die vom Gesetzgeber mit der Reform verfolgten Ziele nach einer mehrj?hrigen Praxisphase tats?chlich erreicht worden sind, ist in einer zwei Jahre dauernden rechtstats?chlichen Studie untersucht worden. Im Mittelpunkt der Forschung stand das mit der Reform neu geschaffene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Das FamFG hat das veraltete und lückenhafte Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit (das ehemalige FGG) und das reformbedürftige Familienverfahrensrecht (das ehemalige Buch 6 der Zivilprozessordnung - ZPO) durch eine moderne Neukodifikation ersetzt.
In dem nunmehr vorliegenden Abschlussbericht wird dokumentiert: Die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele einer der gr??ten und umfangreichsten verfahrensrechtlichen Reformen der letzten Jahrzehnte im Bundesrecht wurden erreicht. Dies sind insbesondere:
- der Ausbau des lückenhaften FGG zu einer zusammenh?ngenden Verfahrensordnung;
- die weitergehende rechtsstaatliche Ausgestaltung des Verfahrens;
- die bessere Koordinierung mit anderen Verfahrensordnungen;
- ein anwenderfreundlicher Gesetzesaufbau sowie eine moderne Gesetzessprache und
- die St?rkung konfliktvermeidender und konfliktl?sender Elemente im familiengerichtlichen Verfahren.
Grundlage der Untersuchung ist eine umfangreiche Praxisbefragung in der Justiz und bei anderen FamFG-Praktikern, u.a. Rechtsanw?lten, Notaren, Verfahrensbeist?nden und Mitarbeitern der Jugend?mter.
Die Evaluation wurde von der InterVal GmbH Berlin in Kooperation mit einem interdisziplin?ren Team durchgeführt. Die InterVal GmbH brachte dabei ihre sozialwissenschaftliche Evaluationserfahrung und das von Frau Prof. Dr. Bettina Heiderhoff (Westf?lische Wilhelms-Universit?t Münster) geleitete Expertenteam die rechtswissenschaftliche und justizielle Expertise ein.
Das Vorhaben wurde durch einen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berufenen Beirat unterstützt, dem u.a. Wissenschaftler, Vertreter der Verb?nde und der Landesjustizverwaltungen sowie des Bundesgerichtshofs angeh?rt haben.
Stand: 2. Februar 2018
Ziel des Gesetzes war eine grundlegende Neuordnung des familiengerichtlichen Verfahrens, das den praktischen Bedürfnissen der Verfahrensbeteiligten gerecht werden und nach Inhalt, Aufbau und Sprache auch für den interessierten Laien verst?ndlich sein soll. Schwerpunkte der ?nderungen durch das neue Gesetz sind:
- Einführung des ?Gro?en Familiengerichts「 insbesondere für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
- F?rderung der gerichtlichen und au?ergerichtlichen Streitschlichtung für Scheidungsfolgesachen
- Beschleunigung von Verfahren über das Umgangs- und Sorgerecht durch Einführung von Elementen des so genannten Cochemer Modells
- Neuregelung der Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen im Verfahren (Verfahrensbeistand, § 158 FamFG)
- Wirkungsvollere Durchsetzung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen über das Umgangsrecht und Entscheidungen zur Kindesherausgabe
- Einführung eines hauptsacheunabh?ngigen einstweiligen Rechtsschutzes.
Darüber hinaus wurde das bisherige Vormundschaftsgericht aufgel?st. Seine Zust?ndigkeiten wurden auf das Familiengericht und das neu geschaffene Betreuungsgericht verteilt. Letzteres ist für Betreuungsverfahren, Unterbringungsverfahren und sonstige Freiheitsentziehungsma?nahmen sowie betreuungsrechtliche Zuweisungssachen zust?ndig. Bei letzteren geht es haupts?chlich um Pflegschaften nach dem BGB für Vollj?hrige.
Das FamFG führt gegenüber den bisher gewohnten neue Begriffe ein (zum Beispiel Antrag statt Klage, Antragsteller/in statt Kl?ger/in; Beteiligte statt Parteien; Beschluss statt Urteil, Verfahrenskostenhilfe statt Prozesskostenhilfe; Verfahrensbeistand (für Minderj?hrige) neben Verfahrenspflegernfür Vollj?hrige). Einige Regelungen des neuen Gesetzes (zum Beispiel § 157 FamFG) wurden bereits im April 2008 gemeinsam mit der Neufassung des § 1666 BGB durch das ?Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Ma?nahmen bei Gef?hrdung des Kindeswohls「 vorgezogen. Im Hinblick auf die Kindschaftssachen (§§ 151 ff. FamFG) wurden zwei Verfahrensprinzipien besonders hervorgehoben: das Beschleunigungsgebot sowie die F?rderung der einvernehmlichen Streitregelung und -beilegung.
Zudem wird das Rechtsmittelsystem neu strukturiert. Den Beteiligten wird durch die Rechtsbeschwerde erstmals in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit der unmittelbare Zugang zum Bundesgerichtshof er?ffnet. Die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen wird künftig generell befristet, wobei die Frist an übliche Regelungen angepasst grunds?tzlich einen Monat betr?gt; nur in Ausnahmef?llen liegt sie bei zwei Wochen.
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